Weiterbildung

Der SGPK übt eine Qualitätskontrolle über seine Mitglieder aus, indem er von jedem ordentlichen Mitglied ein jährliches Fortbildungszertifikat verlangt.


Die ärztliche Fortbildung ermöglicht es Ärzten, ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten während ihrer gesamten Laufbahn zu aktualisieren. Sie beginnt mit dem Erwerb einer postgradualen Qualifikation und dauert bis zum Ende ihrer beruflichen Tätigkeit. Seit 2007 gilt sie als Berufspflicht (LPméd/MedBG).
 
Die von der SIWF herausgegebene Weiterbildungsordnung fordert 80 Stunden Weiterbildung pro Jahr:
  • 50 Stunden strukturierte Fortbildung, davon 25 Stunden spezifische Grundfortbildung und 25 Stunden erweiterte Fortbildung
  • 30 Stunden Selbststudium pro Jahr
Die SIWF stellt ein Weiterbildungsdiplom aus, das 3 Jahre lang gültig ist.